Unser Heimbeirat
Unser Heimbeirat wurde im November 2023 für 2 Jahre gewählt.
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, liebe Angehörige,
wir vom Heimbeirat möchten uns bei Ihnen nochmal kurz vorstellen und Ihnen unser offenes Ohr für alle Anliegen anbieten – Wünsche und Anregungen, Kritik und Beschwerden, aber auch Lob.
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn wir etwas für Sie tun können.
Sie erreichen uns:
- per E-Mail unter beiratschlossanger@gmx.de
- persönlich im Wohnen am Schlossanger wie neben den Bildern aufgeführt
Tätigkeit des Heimbeirats
Theorie
Heimgesetz und Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebs ermöglicht es den Heimbewohnern, ihre Angelegenheiten gegenüber dem Träger des Heims und/oder der Heimleitung aktiv zu vertreten.
Kommunikationspartner ist in der Regel der Heimbeirat (Bewohnervertretung), der im Turnus von 2 Jahren gewählt wird aus Bewerbern von Bewohnern des vollstatinären Bereichs des Seniorenzentrums, gegebenenfalls auch aus externen Personen aus dem Kreis der Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen wie z.B. Mieter des 2. OG.
Die hauptsächlichen Aufgaben des Heimbeirats in der Diskussion mit der Heimleitung sind unter anderen:
- Beantragung von Maßnahmen des Heimbetriebes, die den BewohnerInnen des Heims dienen
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von BewohnerInnen und erforderlichenfalls Hinwirkung auf ihre Erledigung
- Förderung der Eingliederung der BewohnerInnen in dem Heim
Aufgabenbereich und Entscheidungsmitwirkungsmöglichkeiten des Heimbeirats sind in § 39 der Heimmitwirkungsverordnung nachzulesen.
Praxis
Die Zusammenarbeit mit der Geschäftsführerin der Wohnen am Schlossanger GmbH, Frau Anika Westhäußer und der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn (Gesellschafterin), vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Mindy Konwitschny, kann aus Sicht des Heimbeirats als vorbildlich bezeichnet werden.
Der Heimbeirat wird in sämtliche zur Entscheidung stehenden Belange des Seniorenzentrums, die Bewohner betreffend, vorab und rechtzeitig informiert und um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.
Vor den Vergütungsvereinbarungs-Verhandlungen (Pflegesatz) mit den Pflegekassen wird der Heimbeirat rechtzeitig von der Heimleitung um seine Stellungnahme ersucht. Und schließlich wird der Heimbeirat von der Heimleitung zeitnah über erfolgte Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und die Heimaufsicht informiert und gegebenenfalls in die Stellungnahme der Heimleitung eingebunden.