Leistungen
Vollstationäre Pflege
Die Pflegekassen übernehmen ab 01.01.2017 im stationären Bereich bei
Pflegegrad 1 125,00 €
Pflegegrad 2 770,00 €
Pflegegrad 3 1.262,00 €
Pflegegrad 4 1.775,00 €
Pflegegrad 5 2.005,00 €
(Zur größeren Ansicht auf Tabelle klicken.)
Die Preise gelten ab 01.07.2024.
Den o.g. Betrag hat der Pflegebedürftige pro Monat zu entrichten. Die genannten Beträge gelten bei einem Aufenthalt eines gesamten Monats.
Bei Teilmonaten vermindert sich der Eigenanteil dementsprechend.
Soweit das Einkommen und das Vermögen des Bewohners nicht ausreichen, unterstützt der Bezirk Oberbayern nach den geseztlichen Vorgaben.
Hier können Sie die aktuelle Broschüre herunterladen! |
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Die Pflegekassen unterstützen mit jährlich 1.612,00 € bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5 können dies in Anpruch nehmen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Unterstützungbetrag von 125,00 €